Klüh Service Management Hinweisgebersystem
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Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) →
Hier haben Sie die Möglichkeit eine
Diskriminierung
zu melden, die Sie durch Ihren Arbeitgeber, Kundenmitarbeitern oder Kollegen erfahren haben.
Das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
gilt seit 2006. Das AGG dient der Umsetzung von vier europäischen Richtlinien im Bereich Antidiskriminierung. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen eine Diskriminierung erfahren.
Für Diskriminierung gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel:
Ø Äußere Merkmale, zum Beispiel das Aussehen eines Menschen
Ø Herkunft
Ø Religion
Ø Krankheit oder Behinderung
Ø Geschlecht
Ø Sexuelle Orientierung
Ø Alter
Das Gesetz verbietet jede Benachteiligung oder Belästigung. Alle genannten Diskriminierungsmerkmale sind gleich schutzwürdig, das heißt: Es ist nicht eines wichtiger als das andere.
Niemand darf wegen einem der genannten Gründe schlechter gestellt werden als andere in einer vergleichbaren Situation.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (insb. Mobbing und sexuelle Belästigung) →
Dieses Hinweisgebersystem soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit bieten, relevante Hinweise gegenüber der Klüh Service Management GmbH und ihren Fachgesellschaften einreichen zu können und somit dazu beitragen, dass Verstöße gegen Verhaltsgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte aufgeklärt und geahndet werden können.
Klüh Service Management GmbH ermutigt alle interne und externe hinweisgebende Personen, sich bei entsprechenden Beobachtungen, eigenen Erfahrungen oder sonstigen Anlässen, die Mobbing und sexuelle Belästigung konkret vermuten lassen, hier Hinweise abzugeben.
Mitarbeitende, die sich Mobbing und /oder sexuellen Belästigungen ausgesetzt sehen sollen zentral Hilfe erhalten und geschützt werden um weiteren Schaden zu verhindern.
Ziel ist es zudem Mitarbeitende, die Mobbing oder sexuelle Belästigung beobachten dazu anzuhalten, dieses zu melden und gegebenenfalls als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Was ist Mobbing
Im Arbeitsrecht wird Mobbing als fortgesetztes Verhalten definiert, das die Würde einer Person verletzt und ein feindliches, einschüchterndes oder demütigendes Arbeitsumfeld schafft.
Mobbing am Arbeitsplatz umfasst daher nicht nur offensichtliche Formen von Belästigung oder Einschüchterung, sondern auch subtilere Verhaltensweisen wie Ausgrenzung, Herabsetzung und das gezielte Sabotieren von Arbeitsaufgaben.
Die verschiedenen Mobbing-Kategorien
Physisches Mobbing
Körperliches Mobbing umfasst viele Bereiche – vom Zwicken, Rempeln oder Schubsen bis hin zum Schlagen. Dazu gehört auch die Beschädigung des Eigentums der gemobbten Person.
Verbales Mobbing
Regelmäßige Sticheleien, Einschüchterungen, Beschimpfungen, Diskriminierung, zum Beispiel durch abfällige Bemerkungen zur ethnischen Herkunft oder dem Aussehen, bis hin zum verbalen Missbrauch – das fällt alles unter verbales Mobbing. Oftmals beginnt es mit einer kleinen Bemerkung, kann sich aber zu andauernder Kritik und Schlimmerem aufbauen.
Soziales Mobbing
Diese Art wird auch nonverbales Mobbing genannt. Es findet hinter dem Rücken der Betroffenen statt, so dass diese Art von Mobbing schwieriger zu erkennen ist. Damit soll dem sozialen Ansehen der gemobbten Person geschadet werden.
Cyber Mobbing
Mit der Entwicklung von neuen Medien ist Cyber Mobbing in den letzten Jahren hinzugekommen. Hierzu gehören offene und verdeckte Arten von Mobbing, bei denen digitale Technik, Smartphones, E-Mails, soziale Netzwerke, Chats und Communities genutzt werden, um der gemobbten Person zu schaden. Hier wird der Betroffene beleidigt, bedroht, bloßgestellt oder belästigt.
Was ist sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen, darunter verbale Kommentare oder Witze, unerwünschte Berührungen, anzügliche Bemerkungen, unangemessene E-Mails oder Nachrichten, unerwünschtes Flirten oder sexuelle Übergriffe. Diese Handlungen sind oft demütigend, einschüchternd oder erniedrigend für die betroffene Person und können ernsthafte Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit haben.
Im deutschen Arbeitsrecht wird sexuelle Belästigung als Form von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz betrachtet und ist daher durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor sexueller Belästigung zu schützen und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu ergreifen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz →
Hinweisgebersystem / “Whistleblower“-System
Dieses Online-Meldesystem ermöglicht es den Mitarbeitenden oder auch Personen von außerhalb des Konzerns, jederzeit Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße, einschließlich möglicher Menschenrechtsverstöße, anonym zu melden.
Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen Mitarbeitenden der Unternehmen des Klüh-Konzerns, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.
Die Klüh Service Management GmbH schützt die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung dieses gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.
Hinweise können hier auch anonym abgegeben werden:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 01. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Es regelt die unternehmerische Verantwortung für die
Einhaltung von Menschenrechten
in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.
Strukturen und Verantwortlichkeiten
Die Klüh Service Management GmbH hat für alle zum Konzern gehörenden Unternehmen ein Konzept und eine entsprechende Organisationsstruktur entwickelt, um eine nachhaltige Kultur für die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu schaffen.
Dies wird durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche umgesetzt, die mit weiteren Experten zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten in unserem eigenen Geschäftsbereich oder in unserer Lieferkette zuständig sind.
Auch wurde ein zentraler Menschenrechtsbeauftragter für die Klüh Service Management GmbH bestellt.
Näheres zu den Strukturen und Verantwortlichkeiten können Sie dem Code of Conduct bzw. dem Supplier Code of Conduct der der Klüh Service Management GmbH entnehmen.
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
Illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.