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Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (insb. Mobbing und sexuelle Belästigung)

Dieses Hinweisgebersystem soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit bieten, relevante Hinweise gegenüber der Klüh Service Management GmbH und ihren Fachgesellschaften einreichen zu können und somit dazu beitragen, dass Verstöße gegen Verhaltsgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte aufgeklärt und geahndet werden können.

Klüh Service Management GmbH ermutigt alle interne und externe hinweisgebende Personen, sich bei entsprechenden Beobachtungen, eigenen Erfahrungen oder sonstigen Anlässen, die Mobbing und sexuelle Belästigung konkret vermuten lassen, hier Hinweise abzugeben.
Mitarbeitende, die sich Mobbing und /oder sexuellen Belästigungen ausgesetzt sehen sollen zentral Hilfe erhalten und geschützt werden um weiteren Schaden zu verhindern.
Ziel ist es zudem Mitarbeitende, die Mobbing oder sexuelle Belästigung beobachten dazu anzuhalten, dieses zu melden und gegebenenfalls als Zeuge zur Verfügung zu stehen.

Was ist Mobbing

Im Arbeitsrecht wird Mobbing als fortgesetztes Verhalten definiert, das die Würde einer Person verletzt und ein feindliches, einschüchterndes oder demütigendes Arbeitsumfeld schafft.

Mobbing am Arbeitsplatz umfasst daher nicht nur offensichtliche Formen von Belästigung oder Einschüchterung, sondern auch subtilere Verhaltensweisen wie Ausgrenzung, Herabsetzung und das gezielte Sabotieren von Arbeitsaufgaben. 

Die verschiedenen Mobbing-Kategorien

  • Physisches Mobbing
Körperliches Mobbing umfasst viele Bereiche – vom Zwicken, Rempeln oder Schubsen bis hin zum Schlagen. Dazu gehört auch die Beschädigung des Eigentums der gemobbten Person.

  • Verbales Mobbing
Regelmäßige Sticheleien, Einschüchterungen, Beschimpfungen, Diskriminierung, zum Beispiel durch abfällige Bemerkungen zur ethnischen Herkunft oder dem Aussehen, bis hin zum verbalen Missbrauch – das fällt alles unter verbales Mobbing. Oftmals beginnt es mit einer kleinen Bemerkung, kann sich aber zu andauernder Kritik und Schlimmerem aufbauen.

  • Soziales Mobbing
Diese Art wird auch nonverbales Mobbing genannt. Es findet hinter dem Rücken der Betroffenen statt, so dass diese Art von Mobbing schwieriger zu erkennen ist. Damit soll dem sozialen Ansehen der gemobbten Person geschadet werden.

  • Cyber Mobbing
Mit der Entwicklung von neuen Medien ist Cyber Mobbing in den letzten Jahren hinzugekommen. Hierzu gehören offene und verdeckte Arten von Mobbing, bei denen digitale Technik, Smartphones, E-Mails, soziale Netzwerke, Chats und Communities genutzt werden, um der gemobbten Person zu schaden. Hier wird der Betroffene beleidigt, bedroht, bloßgestellt oder belästigt.

Was ist sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen, darunter verbale Kommentare oder Witze, unerwünschte Berührungen, anzügliche Bemerkungen, unangemessene E-Mails oder Nachrichten, unerwünschtes Flirten oder sexuelle Übergriffe. Diese Handlungen sind oft demütigend, einschüchternd oder erniedrigend für die betroffene Person und können ernsthafte Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit haben.
Im deutschen Arbeitsrecht wird sexuelle Belästigung als Form von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz betrachtet und ist daher durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor sexueller Belästigung zu schützen und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu ergreifen.

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    AL
    Andreas Ludwig
    Rechtsanwalt und Compliance Beauftragter bei der Klüh Service Management GmbH

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